Unternehmerisches Wagnis in der stationären Pflege
Im dritten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber explizit die Berücksichtigung eines „angemessenen Unternehmerrisikos“ im Rahmen der Pflegevergütung für die Träger der stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegedienste verankert. Die Konkretisierung bleibt den Akteuren der Selbstverwaltung auf Landesebene und den Betreibern und Kostenträgern im lokalen Verhandlungsgeschehen überlassen. Hier gehen die Vorstellungen zum Unternehmenswagnis weit auseinander. Den Verhandlungspartnern aber auch den Schiedstellenverantwortlichen stellt sich die Frage: Wie ist das das Unternehmenswagnis zu beschreiben und zu quantifizieren?
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