Entgeltverhandlungen als Grundlage für Ihren wirtschaftlichen Erfolg!

Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland unterliegen in vielerlei Hinsicht einem Wettbewerb, u. a. im Hinblick auf Fach- und Führungskräfte oder Kunden und Kundinnen. Trotz der wettbewerblichen Ordnung ist die Sozialwirtschaft auch das: ein preisregulierter Markt. Die Mehrzahl der Anbieter von Pflegeleistungen, Leistungen der Eingliederungs- oder der Kinder- und Jugendhilfe sind auf eine Refinanzierung ihrer Leistungen angewiesen. Diese gilt es, mit den Kostenträgern auszuhandeln und zu sichern, im Zuge der Entgeltverhandlungen.

In der betrieblichen Praxis nimmt der Kostendruck zu: Der Mangel an (Fach-)Personal wird deutlicher und leistungsrechtliche Rahmenbedingungen komplexer. Es kommt darauf an, sowohl laufende Kosten zu refinanzieren als auch Voraussetzungen für eine Erwirtschaftung angemessener Überschüsse zu schaffen – nur dann ist die Sicherung von Innovations- und Investitionskraft möglich.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Erlössicherung und insbesondere bei Entgeltverhandlungen in der Pflege, der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe auf Basis des jeweiligen Sozialgesetzbuchs (SGB V, VIII, IX, XI und XII).