Hilfebedarfsermittlung und die ICF im Bundesteilhabegesetz

Mitarbeiterbindung
Mittwoch, 02 August 2017 14:52

Menschen mit Behinderungen soll eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden – das ist ein Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention und die Zielsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es unter anderem, eine gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Doch die Frage, wer Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe hat und wie der individuelle Bedarf ermittelt wird, steht mit dem BTHG vor einer Umstrukturierung. Das BTHG sieht eine Orientierung an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vor. Diese Klassifikation wurde 2001 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben, um als standardisierte Sprache die Bedarfsermittlung zu unterstützen. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern nun seitens der Leistungserbringer eine konkrete Auseinandersetzung mit den Inhalten der ICF.

Status Quo und Zielsetzung der Hilfeplanung

Um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, ist die Ermittlung des Hilfebedarfs im Einzelfall notwendig. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Instrumenten, die bei der Bedarfsermittlung und der Teilhabeplanung zum Einsatz kommen.  Das H.M.B.-Verfahren nach Metzler oder zumindest eine Anlehnung daran findet dabei in den meisten Bundesländern Anwendung, eine landes- geschweige denn bundesweite Standardisierung gibt es jedoch bislang nicht. Laut BTHG bleiben die Instrumente der Bedarfsermittlung und deren konkrete Ausgestaltung weiterhin in den Händen der Landesregierungen. Die Bedarfsermittlung muss sich dabei an der ICF orientieren, mit Fokus auf der Beschreibung von Fähigkeiten und Einschränkungen in neun Lebensbereichen, welche der Klassifikation der Aktivitäten und Teilhabe der ICF entsprechen. Der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe wird bis 2020 nach bisherigem Recht verlaufen, doch bis 2018 werden wissenschaftliche Forschungen und Evaluationen hinsichtlich der neuen Zugangskriterien durchgeführt. In den Folgejahren werden modellhaft Instrumente in den Bundesländern implementiert und erprobt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse dieser Prozesse will der Gesetzgeber dann eine konkrete Norm entwickeln und festhalten.

Die ICF Klassifikation – Struktur und Aufbau

Die ICF ist Bestandteil der gesundheitsrelevanten Klassifikationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Mit Hilfe der ICF kann die aktuelle ‚Funktionsfähigkeit‘ eines jeden Menschen, bzw. die Beeinträchtigung, beschrieben und klassifiziert werden. Die ICF hat dabei den Anspruch fach- und länderübergreifend anwendbar zu sein. Die Klassifizierung soll ermöglichen, einheitlich und über professionelle sowie kulturelle Grenzen hinweg über chronische Krankheiten oder Einschränkungen, die aus vorangegangenen gesundheitlichen Problemen entstanden sind, wertungsfrei und zielgerichtet kommunizieren zu können.

Aufbau und Kategorien der ICF

Grundsätzlich besteht die Klassifikation aus zwei großen Teilbereichen – es wird zwischen „Funktionsfähigkeit und Behinderung“ und „Kontextfaktoren“ unterschieden. Dabei wird unter dem Aspekt der Funktionsfähigkeit und Behinderung betrachtet, inwiefern Beeinträchtigungen vorliegen und an welcher Stelle ohne Einschränkung der Alltag bestritten werden kann. Die Kontextfaktoren hingegen untersuchen den gesamten Lebenshintergrund, wobei wertungsfrei festgehalten wird, welche Aspekte einen Förderfaktor und welche eine Barriere darstellen können. Die beiden Teilbereiche gliedern sich jeweils in zwei Komponenten, womit sich die ICF insgesamt in vier Komponenten unterteilt. Der erste Teil „Funktionsfähigkeit und Behinderung“ besteht aus den Komponenten „Körperfunktionen und -strukturen“ sowie „Aktivität und Teilhabe“, während der zweite Teilbereich in „Umweltfaktoren“ und „Personenbezogene Faktoren“ gegliedert ist.
Unter „Körperfunktionen“ werden physiologische und psychologische Funktionen von Körpersystemen wie z.B. die Beweglichkeit in Gelenken oder mentale Funktionen wie die Konzentrationsfähigkeit betrachtet. Bei „Körperstrukturen“ wird der Zustand der anatomischen Teile des Körpers wie Organe und Gliedmaßen, z.B. infolge eines Gesundheitsproblems, beschrieben. Die beiden Kategorien sind jeweils in acht Kapitel unterteilt, in denen die Funktionsfähigkeit in unterschiedlichen Bereichen (z.B. Sehvermögen oder Hörvermögen sowie die im Zusammenhang stehenden Organe) genauer definiert und untersucht wird. Für die Ermittlung des Zugangs zu Leistungen der Eingliederungshilfe sind jedoch die Kapitel der Komponente „Aktivitäten und Teilhabe“ entscheidend. Die Komponente untersucht zum einen die Fähigkeit, eine Aufgabe oder Handlung in einer bestimmten Situation durchzuführen, z.B.  beim Lernen, Kommunizieren oder der Fortbewegung. Zum anderen wird klassifiziert, inwiefern ein Mensch in unterschiedlichen Lebenssituationen einbezogen ist und aktive Teilhabe ausüben kann, z.B. in der Arbeitswelt oder im Familienleben. Die neun vom ICF festgelegten Kapitel entsprechen den Lebensbereichen, die auch vom BTHG als Untersuchungsbereich definiert werden (Lernen und Wissensanwendung, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, Häusliches Leben, Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, Bedeutende Lebensbereiche und Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben).

Die Komponente „Umweltfaktoren“ des zweiten Teilbereichs der ICF (Kontextfaktoren) erfasst, wie die Umwelt des Menschen in Bezug auf materielle, soziale oder einstellungsbezogene Faktoren eine Förderungsmöglichkeit für diesen bieten oder eine Barriere darstellen. Die Kapitelzuordnungen dieser Komponente befassen sich sowohl mit den zur Verfügung gestellten Technologien und Diensten als auch mit Beziehungen sowie der Einstellung von Familie und Gesellschaft gegenüber der Situation des Leistungsberechtigten. Zusammen mit der Komponente der „Personenbezogenen Faktoren“, die jedoch aufgrund der kulturellen und sozialen Unterschiede zwischen den Nationen noch nicht eindeutig von der WHO klassifiziert worden sind, kann bei der Ermittlung des Hilfebedarfs die Umwelt hinsichtlich der positiven wie negativen Einflussfaktoren auf den Menschen betrachtet werden.

Die Beschreibung des Gesundheitszustandes eines Menschen anhand der ICF erfolgt mit Kodes, die jeweils spezifische Lebensbereiche sehr detailliert untersuchen können. Der Kode setzt sich aus einem Buchstaben für die jeweils betreffende Komponente („b“ für Körperfunktion, „s“ für Körperstrukturen, „d“ für Teilhabe und „e“ für Umweltfaktoren) sowie einer mehrstelligen Nummer für die entsprechenden Kapitel und ihrer einzelnen Elemente (Items genannt) zusammen. Dieser qualitative Teil wird durch einen quantitativen Teil (mithilfe einer Skala von .0-.9) ergänzt, welcher definiert, ob eine Schädigung vorhanden und wie stark diese ausgeprägt ist.

Das bio-psycho-soziale Modell und die Vorteile der ICF

Der ICF Klassifizierung liegt das bio-psycho-soziale Modell der WHO zugrunde, mithilfe dessen die Wechselwirkungen der unterschiedlichen Komponenten dargestellt werden können. Es zeigt vor allem auch, dass es sich bei dem funktionalen Gesundheitszustand um einen dynamischen Prozess handelt, welcher bei Beeinträchtigung eine Vielzahl von Interventionsansätzen erlaubt. Jedes Element des Modells kann als Ausgangspunkt herangezogen werden, um mögliche neue Probleme zu identifizieren und z.B. präventive Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Beschreibung einer Behinderung wird mit der ICF Klassifikation der körperliche Gesundheitszustand immer vor dem Hintergrund einer spezifischen Lebenssituation untersucht und bietet somit die Möglichkeit einer systematischen Analyse der IST-Situation einer Person unter Berücksichtigung der relevanten Kontextfaktoren.

Die Verwendung des bio-psycho-sozialen Modells und der ICF Klassifikation hat eine Reihe von Vorteilen bei der Hilfe- und Förderplanung. Die Komponenten sowie die einzelnen Kapitel der Klassifikation bieten mit ihren Grundbegriffen eine „gemeinsame“ Sprache, die allen Beteiligten die Kommunikation erleichtert. Im Zielsetzungsprozess steht die Teilhabe im Vordergrund, vor allem sind Leistungsberechtigte als aktiver Partner in der Förder- und Teilhabeplanung miteinbezogen. Die ICF-basierte Hilfe- und Förderplanung hilft bei der Festlegung eines Planungsablaufes, der für alle relevanten Akteure verständlich ist. Mit dem bio-psycho-sozialen Modell ist ein bedeutender Paradigmenwechsel vollzogen worden, da funktionale Einschränkungen nicht mehr als Attribute einer Person, sondern vielmehr als das Ergebnis von negativen Wechselwirkungen anerkannt werden.

Akteure müssen eigene Grundsätzen hinterfragen

Aufgrund der Neufassung der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen neuen Behindertenbegriff beinhaltet, ist auch eine Neuregelung der Zugangskriterien zu Leistungen der Eingliederungshilfe notwendig geworden. Mit der Teilhabeforderung des BTHG und der Debatte um die Frage, wie entschieden wird, wer Eingliederungshilfe erhält und mit welchen Methoden eine aktive Teilhabe gewährleistet werden kann, ist aufgrund der geforderten Orientierung an der ICF die Auseinandersetzung aller Akteure mit der Klassifikation und ihren Grundsätzen unverzichtbar.

Die Beratungserfahrungen und laufenden Projekte der contec zeigen, welche Aktualität die ICF durch das Inkrafttreten des BTHG gewonnen hat. contec steckt derzeit mit unterschiedlichen Trägern in der Planungs- sowie Umsetzungsphase der ICF-basierten Hilfe- und Förderplanung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Text: Eva-Marie Hoff/Malike Gümrükcü
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Birgitta Neumann

Portrait von Birgitta Neumann, Marktfeldleiterin Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe, der contec

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