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Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V.

Fachkonzepterstellung für die Bereiche Wohnen und Arbeit

Ausgangssituation: Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern, in denen bereits 2022 erste Leistungs- und Vergütungsverhandlungen nach dem Bundesteilhabegesetz anstehen. Im Zuge der Vorbereitungen der Verhandlung mit dem Träger der Eingliederungshilfe unterstützte contec die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. bei der Erstellung eines Fachkonzepts für ihre verschiedenen Angebote im Bereich Wohnen (ambulant betreutes Wohnen und besondere Wohnformen). Neben den […]

Kunde

Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V.

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Branche

Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe

Fachkonzepterstellung für die Bereiche Wohnen und Arbeit

Ausgangssituation:

Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern, in denen bereits 2022 erste Leistungs- und Vergütungsverhandlungen nach dem Bundesteilhabegesetz anstehen. Im Zuge der Vorbereitungen der Verhandlung mit dem Träger der Eingliederungshilfe unterstützte contec die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. bei der Erstellung eines Fachkonzepts für ihre verschiedenen Angebote im Bereich Wohnen (ambulant betreutes Wohnen und besondere Wohnformen). Neben den Wohnformen beriet contec zudem in den Angeboten der Werkstatt für behinderte Menschen und im Angebot „Arbeit und Beschäftigung“. Hierzu war es notwendig, gemeinsam mit den Mitarbeitenden bisher erfolgte Leistungen zu hinterfragen und Leistungsbeschreibungen zu konkretisieren bzw. neu zu definieren, um dem im BTHG festgelegten Leistungsversprechen gerecht zu werden.

Unser Vorgehen:

Im Rahmen einer Workshop-Reihe erarbeitete contec gemeinsam mit den Mitarbeitenden, wie die bestehende Leistungserbringung in den Wohneinrichtungen ausgesehen hat, d. h. welche Fachleistungen in den Wohneinrichtungen tatsächlich im Alltag erbracht wurden (IST-Analyse). Anschließend glich sie diese auf Basis der bestehenden Hilfepläne mit den tatsächlichen Bedarfen der Nutzer*innen ab (SOLL-Analyse), um mögliche Abweichungen festzustellen: Wurden möglicherweise Leistungen erbracht, die die Bedarfe nicht erforderten? Oder fehlten andersherum ggf. Leistungen im Portfolio? Auf dieser Basis sollte es den Mitarbeitenden zukünftig möglich sein, ihre Angebote für Menschen mit Behinderung im Zuge der Fachkonzept-Erstellung zu konkretisieren und die Leistungen innerhalb der im Landesrahmenvertrag vorgesehenen Module neu zu definieren. Die Arbeit der contec umfasste:

  • Beratung der Mitarbeitenden bei der strategischen Neuausrichtung: Gemeinsame Gesamtkonzepterarbeitung für die jeweiligen Einrichtungen unter Berücksichtigung des BTHG und einer personenzentrierten Leistungserbringung
  • Reflexion mit den Mitarbeitenden über die Ausgangssituation in den jeweiligen Einrichtungen
  • Erfassung der tatsächlichen Leistungen
  • Konkretisierung des zukünftigen Leistungsangebotes
  • Kategorisierung der Leistungen

Ergebnis:

Die Beratung und Umsetzungsbegleitung der contec haben dazu geführt, dass

  • Abweichungen zwischen tatsächlich erbrachten und laut Hilfeplänen erforderlichen Leistungen identifiziert und behoben werden konnten
  • das zukünftige Leistungsangebot konkretisiert wurde
  • die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden für den Veränderungsprozess durch ihre Partizipation gestärkt wurde
  • eine Grundlage für weitere Organisationsentwicklungs-Maßnahmen geschaffen werden konnte

Bildquelle: ©Gorodenkoff/adobe.stock.com

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