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RA Christian Bernzen – Behindertenhilfe, Eingliederungshilfe, Pflege
Die Veränderungen, die aus den Pflegestärkungsgesetzen (PSG I-III) und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) resultieren, werfen eine Vielzahl von Fragen zu Schnittstellen zwischen Pflege und Behindertenhilfe auf. Auch vor Inkrafttreten der Reformen gab es die Schnittstellenbereiche zwischen verschiedenen Leistungsträgern, doch durch das neue Begutachtungssystem des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird der betroffene Personenkreis vergrößert, wodurch die Thematik neuer Diskussion bedarf. Dennoch ergeben sich trotz unklarer Rechtslage auch Chancen, Pflege und Eingliederungshilfe besser zu vereinen. Die Konzepte neuer integrativer Angebote können dabei an ganz unterschiedlichen Stellen ansetzen.
Um dies zu reflektieren führen wir, gemeinsam mit der contec Beraterin Jessica Stahl ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen.
Zu unserem Gast
Beratung und Vertretung von Trägern und Leistungsanbietern in der Sozialwirtschaft | Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind die Begleitung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, alle Bereiche des Kinder- und Jugendhilferecht sowie die Eingliederungshilfe.
Langjähriges ehrenamtliches Engagement u.a. im Bundesvorstand des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), als Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) sowie in mehreren Aufsichtsräten. Derzeit Aufsichtsratsvorsitzender bei PFLEGEN & WOHNEN Hamburg, von Rebuild and Relief International NGO. Vorstandsmitglied von Praxis ohne Grenzen Hamburg und der Caritasstiftung Hamburg. Zudem ist Herr Bernzen Professor an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin.
Links | Material
Die Kanzlei | Das Profil von Prof. Dr. Christian Bernzen | Manuskript “Verbraucherschutz in der Sozialen Arbeit / Eingliederungshilfe | Folien zum Interview | Digitalisierung – Chance für die Eingliederungshilfe | Artikel “Behinderte Pflegebedürftige oder pflegebedürftige Menschen mit Behinderung?”