Das Gewaltschutzkonzept für Jugendhilfe und Kita

Gewaltschutzkonzept Jugendhilfe Kita
Freitag, 28 Oktober 2022 14:26

Kinder und Jugendliche in Institutionen bedürfen eines besonderen Schutzes. Von der Kita bis zur Jugendwohngruppe sind freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept vorzuhalten. Vernachlässigen sie dies und damit den Schutzauftrag gegenüber den Kindern und Jugendlichen, droht ein Entzug der Betriebserlaubnis. Lesen Sie hier, welche Anforderungen Gewaltschutzkonzepte für die Jugendhilfe und Kitas sowie deren Entstehungsprozesse erfüllen müssen, wie Sie sie am besten erarbeiten und Gewaltschutz nachhaltig implementieren.

In den vergangenen Jahren ist der Gewaltschutz in der Kinder- und Jugendhilfe immer mehr in den Fokus geraten, unter anderem durch eine gestiegene mediale Aufmerksamkeit für Missbrauchsfälle in Institutionen und Pflegefamilien. Der Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche ist bereits seit 2005 im Rahmen des § 8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ gesetzlich im SGB VIII verankert. 2012 wurde dieser Schutzauftrag über eine Anpassung des Bundeskinderschutzgesetzes besonders im institutionellen Rahmen hervorgehoben. Die letzte Anpassung in puncto Gewaltschutz in der Kinder- und Jugendhilfe haben im Jahr 2021 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und die damit einhergehende Novellierung des SGB VIII hervorgebracht. Mit dem KJSG sind alle betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nun auch verbindlich dazu verpflichtet, Schutzkonzepte vorzuhalten. Bleibt dies aus, droht im schlimmsten Fall ein Entzug der Betriebserlaubnis.

Grundlagen des institutionellen Gewaltschutzes in Jugendhilfe und Kita

Der Schutzauftrag von Kindern und Jugendlichen erstreckt sich auf verschiedene institutionelle Ebenen, z. B. persönliche Daten, Schutz der persönlichen Autonomie, Schutz vor körperlicher Unversehrtheit. Zu unterscheiden gilt im institutionellen Kontext die Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeitende und die durch andere Kinder oder Jugendliche. Verstöße reichen von Grenzverletzungen über Übergriffe bis hin zu sexuellem Missbrauch und anderen strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt. Der Missbrauch kann dabei unterschiedliche Formen aufweisen, darunter fallen neben körperlichen Handlungen auch Zwang, Beleidigungen oder Stigmatisierungen. Gerade im Bereich der Grenzverletzungen handelt es sich oftmals nicht um vorsätzlichen Missbrauch, sondern um affektive Handlungen und Aussagen, häufig vor dem Hintergrund von Überlastungen seitens der Mitarbeitenden. Um unbeabsichtigtem grenzverletzendem Verhalten vorzubeugen, braucht es Schulung und Sensibilität auf Seiten der Fachkräfte. Zudem können auch Mitarbeitende durch Kinder und Jugendliche Übergriffe erfahren und sollten für den Umgang mit sogenanntem herausforderndem Verhalten geschult sein, damit eine Kultur des sicheren Miteinanders in der Einrichtung gelebt wird. Doch was muss ein Gewaltschutzkonzept für die Jugendhilfe oder für die Kita alles umfassen und wie stellen Sie sicher, dass es nicht nur auf dem Papier steht und vom Landesjugendamt abgenommen, sondern in der Einrichtung auch gelebt wird?

Anforderungen an ein Gewaltschutzkonzept für die Kinder- und Jugendhilfe

Wie genau das Gewaltschutzkonzept auszusehen und wie umfangreich es zu sein hat, kann pauschal nicht beantwortet werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass es gemäß den Anforderungen einzelner Aufsichtsbehörden ausreichend ist, wenn es im pädagogischen Konzept einen Absatz zum Gewaltschutz gibt, andere hingegen fordern ein eigenes, detailliert ausgearbeitetes Konzept zum Gewaltschutz. Grundsätzlich raten wir, unabhängig der entsprechenden Anforderungen, zur Entwicklung eines Konzeptes. Schließlich geht es bei einem nachhaltigen Gewaltschutzkonzept ja vor allem darum eine sichere Grundlage zum Thema institutioneller Gewaltschutz zu etablieren und den Mitarbeitenden über ein fest verankertes Konzept auch Handlungssicherheit zu ermöglichen. Drei Säulen sind für einen nachhaltigen Gewaltschutz in der Kinder- und Jugendhilfe essenziell:

  1. Information
  2. Prävention
  3. Intervention

Über all dem steht allerdings die Grundvoraussetzung, dass das Gewaltschutzkonzept auch im Alltag der Jugendhilfeeinrichtung oder Kita gelebt wird, dass alle Mitarbeitenden und Leistungsberechtigten sich zur Einhaltung verpflichten und sich mit Gewaltfreiheit als Wert identifizieren. Eine partizipative Entwicklung des Gewaltschutzkonzeptes kann dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Ein zeitgemäßes pädagogisches Konzept enthält bereits als präventive Maßnahme systematisierte Beteiligungsformen, Beschwerdeverfahren und Prozesse, die den Kindern und Jugendlichen ihre Rechte transparent machen. Maßgeblich ist ein gemeinsames Verständnis innerhalb der Organisation dazu, wie die Rahmenbedingungen und das Verhalten der Mitarbeitenden den Schutz vor institutioneller Gewalt beeinflussen. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen und Interventionen mögliche Gefahrenpotenziale, aber auch bereits vorhandene Schutzfaktoren und Ressourcen zu identifizieren, also eine IST-Analyse durchzuführen. Darauf aufbauend kann ein Konzept entstehen, das den bestmöglichen Schutz der Leistungsberechtigten gewährleistet. Gewaltschutz als laufender Prozess muss jedoch immer wieder neu angepasst werden, da sowohl die Zusammensetzung der Mitarbeitenden als auch die der Kinder und Jugendlichen fluktuiert. Es bedarf der ständigen Schulung von Mitarbeitenden ebenso wie einer stetigen Sensibilisierung zum Thema Gewaltschutz in der gesamten Einrichtung.

Individuelle Risikoanalyse

Die individuelle Risikoanalyse kann bei der Aufgabe unterstützen, Voraussetzungen für ein erfolgreiches Schutzkonzept und ein gewaltfreies Miteinander zu schaffen. Diese umfasst Risikofaktoren auf unterschiedlichen Ebenen. Dies sind z.B. strukturelle, personelle und räumliche Risikofaktoren:

  • Strukturelle Risikofaktoren fragen nach vorhandenen Strukturen und ob diese für eine Gewaltprävention nützlich oder hinderlich sind.
  • Personelle Risikofaktoren umfassen z. B. die Auswirkungen von personeller Ausstattung oder Qualifizierung der Mitarbeitenden auf den Schutzauftrag.
  • Räumliche Risikofaktoren fragen u. a. nach Rückzugsmöglichkeiten in Einrichtungen.

Information, Prävention, Intervention: Ein Dreiklang für ein angstfreies Miteinander

Der präventive Teil des Gewaltschutzkonzeptes ist Grundlage für ein offenes und gewaltfreies Miteinander in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder der Kita. Wichtig hierbei ist vor allem die Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über ihr Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen. Auch die Eltern sollten miteinbezogen und in regelmäßigen Formaten über die Bedeutung des Themas und vor allem die präventiven Maßnahmen, wie die Stärkung der Rechte der Kinder, informiert werden. Ein Verhaltenskodex, eine Selbstverpflichtung aller Mitarbeitenden und in einem weiteren Schritt eine partizipativ erarbeitete Verhaltensampel können gute Grundlagen für den respektvollen Umgang darstellen und erleichtern es Kolleg*innen und auch den Betroffenen, schneller Grenzverletzungen und übergriffiges Verhalten zu erkennen. Darüber hinaus sollten regelmäßige Schulungen für die Mitarbeitenden mit Basiswissen u.a. über die unterschiedlichen Formen von Gewalt stattfinden. Das dient nicht nur der Prävention innerhalb der Institution, sondern auch der Sensibilisierung für Anzeichen von Gewalt in der Herkunftsfamilie oder dem Zuhause. Auch Kinder und Jugendliche profitieren von altersgerechten, themenspezifischen Bildungs- und Gesprächsangeboten. Die Etablierung der sexuellen und körperlichen Bildung sollte sich auch im Elementarbereich bereits als Bestandteil von Konzeptionen in den Kindertageseinrichtungen wiederfinden und somit zum Selbstverständnis der täglichen pädagogischen Arbeit werden und die Enttabuisierung fördern. Noch viel zu häufig führen auch Handlungen sexueller Neugier unter Kindern zu Überforderung bei pädagogischen Fachkräften und Eltern. Ein professionelles Handeln durch pädagogische Fachkräfte fördert eine angstfreie Auseinandersetzung und macht Grenzen zwischen Neugier und Grenzüberschreitung deutlich.

Interventionen im Gewaltschutzkonzept festzulegen ist bei aller Präventionsarbeit unerlässlich, denn trotz aller Bemühungen muss davon ausgegangen werden, dass einzelne Fälle nicht vermeidbar sind. Hier geht es vor allem darum, Prozesse und Verhaltensweisen für den Fall zu definieren, dass ein Verdacht oder ein tatsächlicher Missbrauch entdeckt oder gemeldet wird. Im Idealfall erhalten Fachkräfte eine Checkliste mit Verhaltenstipps für verschiedene Szenarien: Wenn sie den Verdacht haben, dass ein*e Kolleg*in missbräuchliches Verhalten zeigt oder wenn sie Kindeswohlgefährdung in der (Herkunfts-)Familie vermuten. Kommunikations- und Meldeketten müssen unbedingt festgelegt und eingehalten werden, um ein verlässliches Verfahren zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, aber auch vor strafrechtlichen Folgen für Mitarbeitende und Träger zu gewährleisten. Ob ein Träger diese Meldeketten einhält, ist ein Kriterium zur Beurteilung der „Zuverlässigkeit“ des Trägers, die inzwischen im § 45 SGB VIII Abs. 2 verankert ist.

Gewaltschutz in der Kinder- und Jugendhilfe als Führungsaufgabe

Gewaltschutz ist wichtig, um den Betrieb führen zu dürfen, er ist aber auch eine organisationale Herausforderung. Eine gewaltfreie Umgebung für alle – Mitarbeitende wie Kinder und Jugendliche – zu schaffen, ist Führungsaufgabe.  Gewaltschutz in der Kinder- und Jugendhilfe lässt häufig zunächst den Gedanken an Missbrauch von Mitarbeitenden gegenüber den Schutzbefohlenen entstehen. Ein gutes Schutzkonzept nimmt aber mehr als dieses Verhältnis ins Visier, nämlich das Verhältnis von Mitarbeitenden untereinander, von Führungskräften gegenüber ihren unterstellten Mitarbeitenden und innerhalb der Peers. Auch zwischen Mitarbeitenden kann es zu grenzüberschreitendem Verhalten kommen – dabei muss sich dies nicht unmittelbar in einem tätlichen Übergriff oder einem offensichtlich rassistischen oder sexistischen Kommentar zeigen. Auch hier sind grenzwahrende Regeln in der Kommunikation und eine gesichtswahrende Fehlerkultur Bestandteile einer Organisationskultur, in der sich alle geschützt fühlen. Letztlich nimmt ein sensibles Handeln von Mitarbeitenden und Unternehmensführung die Vorbildfunktion für das Verhalten der Mitarbeitenden gegenüber den zu begleitenden Kindern und Jugendlichen ein. Wir empfehlen deshalb, das Thema Gewaltschutz in der Jugendhilfe und der Kita organisational zu verankern und zum Kultur- und Führungsthema zu machen. Die Analyse der Risikofaktoren kann deshalb u. a. um die Betrachtung von Leitungsstrukturen und Entscheidungswegen ergänzt und entsprechende Maßnahmen im Anschluss daran aufgesetzt werden.

Tipp: Verhaltensampel

Die Verhaltensampel ist ein Beispiel dafür, wie Prävention operativ ausgestaltet werden kann. Gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen und den Mitarbeitenden werden Verhaltensweisen nach den drei Kategorien „Dieses Verhalten geht nicht (rot)“, „Dieses Verhalten ist pädagogisch kritisch und für die Entwicklung nicht förderlich (gelb)“ und „Dieses Verhalten ist pädagogisch richtig (grün)“ festgelegt.

 

 

Text: Verena kleine Holthaus / Marie Kramp
© Seventyfour

Birgitta Neumann

Portrait von Birgitta Neumann, Marktfeldleiterin Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe, der contec

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