BTHG-Umsetzung in Thüringen: Best Practice
BTHG-Umsetzug in Thüringen: Die Lebenshilfe Südthüringen hält Angebote für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Betreuung, Freizeit und Pflege vor. Der Träger hat frühzeitig damit begonnen, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) voranzutreiben – nicht nur, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, sondern auch, um den Teilhabegedanken bei den Mitarbeitenden zu stärken. contec durfte den Träger bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen begleiten.
BTHG schürte „Ergebnisangst“
„Thüringen gehört zu den Bundesländern, die noch nicht so weit in der Umsetzung des BTHG sind wie beispielsweise NRW“, so Christoph Kubald, Vorstand der Lebenshilfe Südthüringen. „Da hatten wir einfach Angst, dass wir die notwendigen Schritte versäumen, denn das BTHG verändert das ganze Eingliederungshilfesystem ja in seinen Grundsätzen.“ Um den Prozess eigenständig voranzutreiben, hatte der Träger eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der notwendigen Änderungen einberufen, insbesondere für die Trennung der existenzsichernden von den Fachleistungen im Bereich Wohnen und die neue Abrechnung von Leistungen, die damit einhergeht. „Ergebnisse ließen aber auf sich warten, es kam keine richtige Dynamik auf,“ so Kubald weiter.
Deshalb beauftragte Herr Kubald Birgitta Neumann, Marktfeldleiterin für Unternehmen der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe bei contec, damit, den Prozess zu begleiten. „Frau Neumann und ihr Team waren ohnehin mit unserem Träger vertraut, weil sie bereits ein Interim-Mandat in der Einrichtungsleitung des Wohnbereichs innehatten. Durch die bundesweite Beratungstätigkeit der contec haben wir uns erhofft, dass Frau Neumann und ihr Team die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die schon etwas weiter in der Umsetzung sind, in unser Projekt mit einbringen können“, erklärt Christoph Kubald.
Begleitung der Arbeitsgruppe
In insgesamt 12 Workshops mit der Arbeitsgruppe, bestehend aus den Teamleitungen des Wohnbereichs, Verwaltungsmitarbeitenden insbesondere aus der Finanzbuchhaltung sowie Kolleg*innen aus den Offenen Hilfen sollten:
- die neuen Vertragsgrundlagen für die Bewohner*innen erarbeitet,
- die konzeptionelle Trennung der Leistungen sowie die Neudefinition vorbereitet
- und die Grundlage für das neue Fachkonzept gelegt werden.
Eva-Maria Hoff, Organisationsberaterin im Team von Frau Neumann, hat das Projekt begleitet. „Die Arbeitsgruppe war grundsätzlich strategisch gut zusammengesetzt. Alle Bereiche, die am stärksten von der Umstellung auf das BTHG betroffen sind, waren mit am Tisch. Aber da die Bereiche von den Professionen her so unterschiedlich sind, kam die Gruppenarbeit nicht richtig in Gang. Als wir von außen dazustießen, kam etwas mehr Schwung in die Sache“, so die Beraterin. Nach ein paar ersten Treffen in der großen Runde, in denen vor allem das weitere Vorgehen, die Ziele und die Aufteilung von Arbeitspaketen erarbeitet wurden, war schnell klar: Es braucht mehrere kleine Unter-Arbeitsgruppen. „Eine Gruppe hat sich mit dem pädagogischen Konzept des Wohnbereichs befasst, eine Gruppe hat sich um die Verwaltungsfragen gekümmert und die dritte um die ambulanten Hilfen“, so Christoph Kubald. „In der großen Runde haben wir uns aber immer wieder zusammengefunden, die jeweiligen Ergebnisse präsentiert und Frau Hoff hat alles dokumentiert und für uns zusammengetragen. Wir hatten mit Frau Neumann und Frau Hoff also nicht nur fachlich versierte Beraterinnen mit BTHG-Erfahrungen aus dem ganzen Bundesgebiet zur Seite, sondern auch eine treibende Kraft im Projektmanagement.“
Gut aufgestellt und viel gelernt
Eva-Maria Hoff: „Kern unserer Beratung war es nicht, dem Träger die Umsetzung des BTHG abzunehmen, sondern ihn auf dem Weg dorthin zu begleiten. Wir haben Meilensteine definiert und Arbeitspakete mit den Mitgliedern der AG geschnürt. Aber die Umsetzung selbst musste vom Träger aus geschehen – das hat dann auch funktioniert.“ Ein weiterer Aspekt der Beratung, der außerhalb der Arbeitsgruppentreffen stattfand, galt der Grundlagenschaffung für die Leistungsdefinition. „Wir haben eine IST-Analyse des Angebots und der tatsächlich erbrachten Leistungen im Bereich Wohnen durchgeführt. Aufgrund der bisher pauschal finanzierten Leistungen im Wohnen ist es wichtig, dass man sich vor Augen führt, was eigentlich in der aktuellen Bedarfserhebung der Bewohner*innen für Fachleistungen vereinbart sind und was durch die Mitarbeitenden nebenbei erbracht wird, eben weil es pauschal finanziert ist“, so Eva Hoff.
Auch Christoph Kubald ist mit dem Umsetzungsstand zufrieden. „Unser Vertragswerk ist weitestgehend angepasst und ein klares Leistungsportfolio vorhanden, wir sind also rechtlich gesehen gut aufgestellt. Aber natürlich müssen hier und da noch einige Dinge nachjustiert werden. Insgesamt sind wir aber mit unserem Part schon weiter als die Seite der Kostenträger hier in Thüringen. Es ist möglich, dass wir dahingehend dann auch noch mal genau hinschauen müssen.“
Der Blick von außen hilft
Das BTHG gilt gemeinhin als Paradigmenwechsel in der Branche, unabhängig davon, wie man dazu steht. Christoph Kubald ist noch skeptisch, ob das Gesetz wirklich zu den erhofften Zielen von mehr Teilhabe und Kostensenkungen gleichzeitig führen wird. „Im Moment sehe ich noch eine sich aufblähende Bürokratie, die es unseren Bewohner*innen zum Teil schwerer macht als vorher. Plötzlich brauchen Menschen, die vorher ganz entspannt waren, einen gesetzlichen Betreuer. Ich bin gespannt, wie es sich entwickeln wird. Wir sind offen dafür und möchten unseren Part erfüllen. Für die fachlich wie menschlich exzellente Unterstützung der contec sind wir sehr dankbar.“
Text: Marie Kramp© fizkes
Birgitta Neumann
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