IKJHG gescheitert – Was Träger der Kinder- und Jugendhilfe jetzt tun können

Kinderfiguren aus Papier, darunter auch Kinder im Rollstuhl
Dienstag, 18 Februar 2025 15:43

„Auch wenn das Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, bleibt die Reform der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin dringend erforderlich“, erklärt Silke Mehre von der Beratungsgesellschaft contec. Der Reformprozess müsse von der neuen Bundesregierung zügig und konsequent fortgesetzt werden.

Portrait von Silke Mehre, Management- und Organisationsberaterin der contec

Silke Mehre

„Die Inklusive Lösung findet in der Fachwelt breite Anerkennung und vielerorts sind bereits Anstrengungen unternommen worden, um die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend weiterzuentwickeln. Umso wichtiger ist ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen, in dem die Leistungserbringer agieren können“, so Mehre. Wie groß die Zustimmung für eine inklusive, teilhabeorientierte Kinder- und Jugendhilfe ist, zeigt eine Umfrage von contec und dem Forschungsinstitut IEGUS aus dem vergangenen Jahr: Die Mehrheit der Befragten aus der freien und öffentlichen Jugendhilfe befürwortet die 2021 mit dem KJSG – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verankerten Veränderungen und arbeitet an einer strategischen Neuausrichtung (Link zur Umfrage).

Dass das IKJHG nun gescheitert ist und damit der nächste Reformschritt weiter auf sich warten lässt, ist ein herber Rückschlag. „Wir nehmen eine große Enttäuschung in der Branche wahr“, berichtet Silke Mehre, die als Management- und Organisationsberaterin Träger der Kinder- und Jugendhilfe begleitet. Dennoch ermutigt sie die Verantwortlichen, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen: „Die Reform wird kommen – das KJSG hat die Weichen für eine inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII verbindlich gestellt, insbesondere für die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder – ob mit oder ohne Behinderung.“

Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe wie auch der Eingliederungshilfe sollten daher weiter an der Neuausrichtung ihrer Angebote arbeiten. Insbesondere für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe ist es sinnvoll, sich schon jetzt auf die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe als Rehabilitationsträger einzustellen und sich mit den neuen Verfahren der Hilfe- und Leistungsplanung vertraut zu machen. Für eine zielgerichtete Unterstützung der jungen Menschen mit Behinderung und ihrer Familien sollte zudem die Expertise der Verfahrenslotsen genutzt werden.

Text: Annette Borgstedt
Foto: ©Freepik

Birgitta Neumann

Birgitta Neumann

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