Neues juristisches Beratungsangebot der contec – „Quick-Check“ Sozialrecht
Ab sofort können Sie mit Managementberaterin und Sozialrechtsexpertin Heike Brüning-Tyrell niedrigschwellige juristische Beratung in Anspruch nehmen: Den „Quick-Check“ Sozialrecht für 480 Euro.
Bochum, 22.03.2023. „Darf der das?“ – In der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger oder auch im Verhältnis von Leistungserbringer und Leistungsberechtigten tauchen immer wieder juristische Fragestellungen auf. Mit neuer und exklusiver Expertise ist contec jetzt auch Ihr Ansprechpartner für alle sozialrechtlichen Fragen. Klassiker aus unserer Praxiserfahrung lauten z. B. so:
- Der Leistungsträger verweigert eine Leistungsvereinbarung für ein neues oder bestehendes Angebot. Zu Recht?
- Ein Leistungsberechtigter in einer besonderen Wohnform zerstört regelmäßig die Einrichtung und gefährdet andere Bewohner*innen. Kann der Leistungserbringer ihm kündigen?
- Eine erfolgte Qualitäts- und Leistungsprüfung führt zu einem Mängelbericht und Rückforderungen durch den Leistungsträger. Welche Möglichkeiten der Klärung gibt es?
- Die gesetzliche Betreuerin und Mutter einer Leistungsberechtigten im Betreuten Wohnen ist mittlerweile nicht mehr in der Lage, die Finanzen der Tochter zu regeln und bittet den BeWo-Dienst, dies für sie zu übernehmen. Wie reagiert der Dienst?
- Ein Leistungsträger spricht über Interna von einem Leistungserbringer mit anderen Leistungserbringern. Wie verhalte ich mich als der erste Leistungserbringer?
In solchen Fällen ist guter Rat oft teuer. Viele Jurist*innen und Rechtsanwält*innen sind außerdem nicht auf Fragen des sozialrechtlichen Dreiecks spezialisiert und kennen sich im Leistungserbringerrecht nicht gut aus, selbst wenn sie auf das Sozialrecht spezialisiert sind. Hier setzt das neue Beratungsangebot der contec an: Wir beraten zu Fragen
- des SGB IX,
- WTG,
- WBVG,
- der Landesrahmenverträge im Rahmen des BTHG und
- zum Grenzbereich des SGB XI in der Behindertenhilfe.
Mit Rechtsanwältin und Sozialrechtsexpertin Heike Brüning-Tyrell haben wir eine kompetente und erfahrene Ansprechpartnerin für diese Fragen in unser Team geholt. Heike Brüning-Tyrell hat langjährig als Referentin Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Verbänden der Wohlfahrtspflege beraten, bevor sie über die Station als Rechtsanwältin für Sozialrecht zuletzt die Stabsstelle zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beim Landschaftsverband Rheinland leitete. Sie kennt daher alle Seiten des sozialrechtlichen Dreiecks aus eigener Berufserfahrung.
Ab sofort bieten wir unseren Kund*innen auch für ihre rechtlichen Fragen einen „Quick-Check“ an. Darin enthalten ist ein Erstgespräch zur Klärung der Rechtsfrage, die Sichtung von Unterlagen und eine kurze rechtliche Bewertung in mündlicher oder schriftlicher Form (1–2 Arbeitsstunden). Bei Bedarf vereinbaren wir auch gern einen umfassenderen Beratungsprozesses mit Ihnen.
Der Quick-Check kann für einen Pauschalpreis von 480 Euro inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer genutzt werden.
Birgitta Neumann
Birgitta Neumann steht Ihnen für alle Fragen rund um das neue juristische Beratungsangebot im Sozialrecht zur Verfügung.