NEWS: WTG-Novellierung in NRW – Staatliche Aufsicht und Gewaltschutz in WfbM
Nach einer öffentlichkeitswirksamen Reportage des Team Wallraff aus dem Jahr 2017 und den jüngst aufgedeckten Skandalen um die Misshandlung von Menschen mit Behinderung in einem diakonischen Unternehmen in NRW hat das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) eine „Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Sozialgesetzbuch“ auf den Weg gebracht. Diese soll Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe besser vor Übergriffen schützen. Mit der WTG-Novellierung kommt insbesondere auch auf Träger mit Angeboten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung einiges an Neuerungen zu. Als einziges Bundesland soll NRW in Zukunft eine staatliche Aufsicht über WfbM installieren, die das Gewaltschutzkonzept der Werkstattträger sowie dessen Umsetzung überprüfen soll. Für diese Kontrollaufgaben werden die WTG-Behörden voraussichtlich mit über 30 Vollzeitstellen verstärkt und es wird mit einem finanziellen Mehraufwand von mehreren Mio. Euro gerechnet.
Das Verfahren lief anscheinend ohne größere Beteiligung der Leistungsträger und der Freien Wohlfahrtspflege ab und noch ist zu klären, ob lediglich die Gewaltschutzkonzepte oder auch die Qualitätssicherung in die Verantwortlichkeit der neuen Aufsichtsinstanz fallen. Eine Anhörung seitens des Ministeriums ist für Mittwoch, 4. August 2021, anberaumt. Der Prozess und auch die Diskussionen um dessen Entstehung dauern an, doch das Wichtigste ist, dass Werkstattträger sich jetzt schnellstmöglich mit ihrem Gewaltschutzkonzept auseinandersetzen. Was Sie jetzt wissen müssen:
Ihr Gewaltschutzkonzept muss:
- entwickelt und der zuständigen Behörde vorgelegt werden
- mindestens eine Präventionsstrategie und ein Interventionskonzept enthalten
- alle 3 Jahre evaluiert werden
- Werkstatträte und Frauenbeauftragte müssen in die Entwicklung einbezogen werden
Diese Fragen sollten Sie im Prozess berücksichtigen:
- Welche Rollen und Verantwortlichkeiten gibt es? Wer ist Gewaltschutzbeauftragte*r?
- Bestimmen Sie die Abläufe: Wie werden mögliche Taten gemeldet, wer wird in die Schutzregulierung einbezogen?
- Festlegung der Beteiligung: Wer ist in die Bearbeitung involviert?
- Welche Meldepflichten bestehen?
contec steht Ihnen auch in diesen Fragen als Partner zur Seite. Wir bieten Ihnen Beratungen oder Schulungen an, die Sie mit überschaubarem Aufwand zu einem Gewaltschutzkonzept führen. Sprechen Sie uns unverbindlich an!
Wir halten Sie in unserem Magazin-Bereich über die Entwicklungen auf dem Laufenden und geben zeitnah weitere Handlungsempfehlungen.
Martin Weißenberg
Als Ansprechpartner für alle Themen rund um die Teilhabe am Arbeitsleben steht Ihnen Management- und Organisationsberater Martin Weißenberg gern zur Verfügung.