Behindertenpauschbeträge, Schutzschirme, Lohn-Zuschüsse und Schnelltests
News aus der Eingliederungshilfe:
Behindertenpauschbeträge werden verdoppelt
Berlin (hib/HLE): Die seit 1975 nicht mehr geänderten steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung werden verdoppelt. Auch der Pflegepauschbetrag wird erhöht. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21985, 19/22816) zu. Dem Gesetzentwurf, in den die Koalitionsfraktionen zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten, stimmten alle Fraktionen zu. Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, mit dem diese ein Vorziehen der Freibetragserhöhungen von 2021 auf das laufende Steuerjahr 2020 erreichen wollte, scheiterte. Auch ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion (19/18947) auf steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung fand keine Mehrheit. (s. dazu hier)
Verlängerung der Schutzschirme für Träger sozialer Dienste
Am 28. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die Verlängerung des SodEG zunächst bis zum 31. März 2021 beschlossen. Die Zustimmung des Bundestages steht noch aus. Caritas-Präsident Peter Neher dankt der Bundesregierung in diesem Zuge für ihre Solidarität: „Ich bin sehr dankbar, dass die Bundesregierung in der Pandemie an der Seite der Freien Wohlfahrtspflege steht. Die Einrichtungen und Dienste haben damit Handlungssicherheit, um in der Krise verlässlich für die Menschen da sein zu können.“ (s. dazu hier)
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hatte zuvor die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine befristete Verlängerung der Schutzschirme für Träger sozialer Dienste über den 31. Dezember 2020 hinaus gefordert. „Die bisherigen Schutzpakete […] haben erheblich dazu beigetragen, dass die vielfältige Infrastruktur an sozialen und gesundheitsbezogenen Leistungen zum großen Teil aufrechterhalten werden konnte. […]“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Betretungsverbote und andere pandemiebedingte Vorgaben hätten Einschränkungen vieler Angebote und Mehraufwendungen für die Träger unvermeidbar mit sich gebracht, so die BAGFW. Problematisch sei die Situation vor allem auch für Einrichtungen, die sich um Wohnungslose und obdachlose Menschen kümmern, sowie für Schuldnerberatungsstellen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. (s. dazu hier)
Lohn-Zuschüsse für Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise im Bereich der Werkstattlöhne so gering wie möglich zu halten, können Werkstätten, die wegen der Corona-Pandemie wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten sind, seit dem 12. Oktober 2020 Zuschüsse für die Löhne ihrer Beschäftigten beantragen. Die Inklusionsämter der Länder müssen in dieser Ausfall-Finanzierung weniger Geld an den Ausgleichsfonds des Bundes abführen. Damit könnten Corona-bedingte Verdienstausfälle „in einem gewissen Umfang“ kompensiert und die Werkstattlöhne gesichert werden, so das Ministerium. Allein in Bayern ständen dafür 10 Millionen Euro zur Verfügung.
„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, über die Reduzierung der Abführung an den Bund die Löhne für die bayerischen Werkstattbeschäftigten zu sichern. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung können ab heute die Leistungen zur Sicherung der Werkstattlöhne beantragen“, so die Sozialministerin Carolina Trautner (CSU). Die Werkstätten leisteten unverzichtbare Arbeit für die Teilhabe von Menschen und seien für viele Unternehmen „wichtige und verlässliche Partner“, hält die Ministerin fest.
Die Einigung sieht konkret vor, dass Werkstätten für jede*n Mitarbeiter*in mit Behinderung einmalig eine Pauschale von 190 Euro erhalten. Außerdem kann jede Werkstatt, die den sogenannten Grundbetrag nicht mehr bezahlen kann, einen zusätzlichen Ausgleich beantragen. (s. dazu hier)
Schnelltests für Menschen mit Behinderung
Seit dem 15. Oktober 2020 ist es nun auch für Menschen mit Behinderung in der ambulanten Pflege und in Einrichtungen möglich, einen Schnelltest auf Corona zu erhalten. „Für Menschen mit Behinderung sind die Schnelltests eine ganz wichtige Hilfe. Auch sie leben in gemeinschaftlichen Wohnformen und müssen vor Corona-Infektionen geschützt werden“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Voraussetzung sei ein entsprechendes, vom Gesundheitsamt akzeptiertes Testkonzept sowie die Bewilligung der Beschaffung und Durchführung der Tests innerhalb der ambulanten Dienste und Einrichtungen. Auch Besucher*innen könnten in Einrichtungen gratis getestet werden. „Eine weitere Zeit der Isolation ließe sich kaum verkraften. Menschen mit Behinderung, die oft in ihrer Kommunikation auf körperliche Nähe angewiesen sind, brauchen unbedingt die Besuche ihrer Eltern und Geschwister“, so die Ministerin. (s. dazu hier)